1. Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder einschließlich des Eingangs und der Außenanlagen

1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

1.3 Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

1.4 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

1.5 Das Rauchen ist in Hallenbädern verboten. In Freibädern ist Rauchen nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

1.6 Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Bades nicht mitgebracht werden.

1.7 Das Personal und ggf. weitere Beauftrage des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

1.8 Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.

1.9 Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu einer Belästigung der übrigen Badegäste kommt.

1.10 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Einwilligung der Betriebsleitung.

1.11 Das Verstellen und die Einengung der Flucht- und Rettungswege innerhalb des Bades oder außerhalb des Bades durch abgestellte Fahrzeuge oder andere Hindernisse ist nicht zulässig. Alle Zufahrtsstraßen und Wege für Feuerwehr und Betriebsfahrzeuge müssen ständig freigehalten werden und passierbar sein. Die Stadt Augsburg behält sich vor, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge etc. auf Kosten des Verursachers abzuschleppen.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1 Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekanntgegeben. Im Freibad können die Öffnungszeiten witterungsbedingt verlängert, verkürzt oder ein Bad ganz geschlossen werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Eingangsschluss ist 1 Stunde vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 Minuten vor Betriebs- schluss zu verlassen.

2.2 Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

2.3 Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

2.4 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

2.5 Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.

2.6 Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Das jeweils gültige Entgeltverzeichnis ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

2.7 Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorene oder beschädigte Eintrittsausweise, Saison- oder Geldwertkarten kann nur dann Ersatz geleistet werden, wenn eine Speicherung des Namens des Karteninhabers zuvor erfolgt ist.

2.8 Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

2.9 Wer sich widerrechtlich, ohne Eintritt zu entrichten, Zugang zu öffentlichen Bädern verschafft, hat ein erhöhtes Eintritts- geld in Höhe von 50,00 € zu entrichten und kann mit einem Haus- bzw. Badeverbot belegt werden.

3. Haftung

3.1 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- lichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden be- trieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstal- tungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

3.2 Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Bekleidung usw. haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

3.3 Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderoben- schrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstän- de. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel bzw. Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

3.4 Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssys- tems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag

4. Benutzung der Bäder

4.1 Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht. Die Dauer der Badezeit sowie die Höhe der Nachzahlungs- pflicht ergeben sich aus dem jeweils aushängenden Entgeltverzeichnis.

4.2 Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

4.3 Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.

4.4 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

4.5 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badebekleidung gestattet.

4.6 Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

4.7 Die Benutzung einer Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:
a) der Sprungbereich frei ist,
b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.
c) Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.

4.8 Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.

4.9 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.

4.10 Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimm- hilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtpersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

4.11 Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.

4.12 Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

4.13 Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.

5. Besondere Einrichtungen

Für sonstige Einrichtungen der Bäder (z.B. Sauna, Reinigungsbäder, Bräunungsanlagen usw.) können besondere Benutzungsord- nungen erlassen werden.

6. Gruppenschwimmen

6.1 Geschlossene Personengruppen werden nur nach Voranmeldung eingelassen, soweit es der Badebetrieb zulässt.

6.2 Für die Mitglieder der Gruppe übernimmt ausschließlich der Übungsleiter die Aufsichtspflicht und Haftung. Der Übungslei- ter muss über das Rettungsschwimmabzeichen in Silber verfügen.

7. Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereins- schwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Auf- hebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

In der vorliegenden Fassung in Kraft ab 01.05.2014

Stadt Augsburg
Sport- und Bäderamt

Augsburg, Mai 2014